Veränderte Anforderungen im Risikomanagement für deutsche Bankinstitute (MaRisk) und wie Sie darauf reagieren können
Erfahren Sie, wie die frisch aktualisierte MaRisk-Version 7 spezifische Anforderungen für das Risikomanagement von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) in deutschen Bankinstituten umsetzt. Die Integration von ESG-Faktoren in das Risikomanagement trägt zu einem nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Finanzsystem bei. Entdecken Sie die Schlüsseländerungen und die Bedeutung einer transparenten ESG-Berichterstattung für die Bankenbranche.
Das Kreditwesengesetz (KWG) bildet die rechtliche Grundlage für die Bankenbranche in Deutschland. Es gewährleistet das ordnungsgemäße Funktionieren von Bankgeschäften, regelt den Wettbewerb in der Bankenbranche und schreibt die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute vor. Die Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) konkretisieren die Paragraphen 25a und b des KWG und definieren die qualitativen Mindeststandards für die institutionsindividuelle Ausgestaltung des Risikomanagements. Die geänderten MaRisk sind für nationale Bankinstitute, die von der Deutschen Bundesbank/Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden, ab sofort verbindlich.
Hauptveränderungen in der neuen Version 7:
- Übernahme der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für Kreditvergabe und Überwachung in die deutsche Regulierung.
- Einführung spezifischer Anforderungen für das Risikomanagement von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG).
Bankinstitute werden dazu aufgefordert, ihre ESG-Risiken mithilfe wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse zu messen. Anstatt eigene Annahmen über den Klimawandel oder den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu treffen, können Banken zum Beispiel auf Szenarien zurückgreifen, die bereits von anerkannten Institutionen oder Netzwerken entwickelt wurden und diese auf ihr eigenes Geschäftsmodell übertragen. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit spielt hierbei eine Rolle, da kleinere Institute eine einfachere Risikobewertung durchführen dürfen, abhängig von ihrem Grad der ESG-Risikoexposition. Wichtig ist es daher zunächst die im eigenen Portfolio vorhandenen ESG Risiken zu erkennen. CRIF hat dazu einen umfangreichen Katalog von Daten und Bewertungen (KPI´s) erarbeitet, der hierfür einen umfassenden Input liefert. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Integration von ESG-Risiken im Risikomanagement: Stresstests, Strategie und Überwachung
Die MaRisk legen explizit Wert auf die Identifikation und Einbeziehung von ESG-Risiken in die Risikoinventur. Die Transparenz bezüglich der ESG-Risiken im Portfolio sowie die Entwicklung geeigneter Methoden werden betont. Auch hier gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, indem kleinere Institute ihre Risikobewertung vereinfachen können, indem sie sich auf die am stärksten betroffenen Risikopositionen oder Portfolios konzentrieren.
Weitere Abschnitte in den MaRisk beschreiben die Integration von ESG-Risiken in verschiedene Prozesse des Risikomanagements, wie zum Beispiel Stresstests, Strategie, Risikoappetit, Überwachung und Berichterstattung. Die Entwicklung und Umsetzung einer aussagekräftigen ESG-Berichterstattung sowie Schulungen auf allen Ebenen werden ebenfalls hervorgehoben.
Diese Veränderungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass deutsche Bankinstitute ESG-Risiken effektiv identifizieren, bewerten und entsprechend den regulatorischen Erwartungen steuern. Durch die Integration von ESG-Faktoren in ihre Risikomanagementpraktiken tragen Banken zu einem nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Finanzsystem bei.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nur eine knappe Zusammenfassung betreffend ESG darstellt und nicht alle Details und Bestimmungen der MaRisk abdeckt. Es wird empfohlen, für umfassende Informationen und Anleitung die offiziellen Dokumentationen heranzuziehen.