EU Gremien vereinbaren Umsetzung der Basel III/IV Anforderung für Europa
Nach Einigung zwischen EU-Parlament, -Kommission und –Rat am 27.Juni 2023 steht der Finalisierung der Basel III Anforderung (auch Basel IV genannt) nichts mehr im Wege. Die Umsetzung durch die Banken muss in der EU voraussichtlich bis 01.01.2025 erfolgen, die Zeit für die Umsetzung läuft also.
Was sind die wesentlichen Änderungen und welche Auswirkungen wird die Umsetzung für die Banken haben?
Mit der Einführung von Basel II war es den Banken erstmals möglich die regulative Eigenkapitalquote von 8% für ihre Risiken auf eine individuelle Quote, basierend auf einer internen oder externen Risikobewertung, zu reduzieren. Besonders bei Verwendung von interner Risikobewertung (IRB) kann dies Bestenfalls zu einer Quote von 1,6% führen. Aber gerade diese Möglichkeit hat dazu geführt, dass die Portfoliorisiken einzelner Banken nicht mehr vergleichbar sind und folgende Probleme sichtbar wurden:
- Die von EU-Banken anhand interner Modelle berechneten Kapitalanforderungen zeigten erhebliche Schwankungen.
- Interne Modelle können für sehr ähnliche oder sogar identische Engagements sehr unterschiedliche Kapitalanforderungen ergeben.
- Mangelnde Risikosensitivität bei den anhand standardisierter Ansätze berechneten Kapitalanforderungen
Daraus resultieren die wesentlichen Änderungen für die Berechnung des Risikokapitals:
- Stärkung des Standardansatzes für Kreditrisiken (SA-CR), um die Robustheit und Risikosensitivität des bestehenden Ansatzes zu verbessern.
- Beschränkung der Verwendung von IRB-Ansätzen für Kreditrisiken, um ungerechtfertigte Schwankungen bei der RWA-Berechnung der Banken zu reduzieren.
- Ersetzen des bestehenden Basel-II-Output-Floor (OF) durch einen risikosensitiveren Floor, wodurch die ungerechtfertigte Variabilität der regulatorischen Kapitalanforderungen aufgrund interner Modelle verringert und eine bessere Vergleichbarkeit zwischen standardisierten und IRB-Banken ermöglicht wird
Besonders der letzte Punkt wird vermutlich zu einer höheren Eigenkapitalanforderung führen, die Bundesbank geht hier in ihren Modelrechnungen von mehr als 10% aus. Wie lässt sich das erklären?
IRB-Banken müssen zusätzlich ihre Risiken anhand eines externes Ratings einer anerkannten Ratingagentur bewerten und das damit benötigte Risikokapital (=RWA(Ex)) ausweisen. Das regulatorische Risikokapital darf nicht geringer als Output-Floor* RWA(Ex)sein, wobei der Prozentsatz für den Output-Floor von 50% auf 72,5% in 2030 steigt.
Wie können Banken dieser Entwicklung entgegenwirken?
Hier sind 2 wesentliche Schritte zu nennen:
- Transparenz über die möglichen Auswirkungen erreichen und eine „Rating Simulation“ über das Gesamtportfolio erstellen. Damit lässt sich der „ratingfähige“ Anteil bestimmen und die möglichen Auswirkungen einschätzen. Das Ergebnis kann natürlich auch zur Auswahl der Rating Agentur genutzt werden, denn höhere Rating Anteile (insbesondere KMU) führen vermutlich zu einer Verbesserung.
- Verbesserungen ergeben sich insbesondere durch Nutzung eines Ratings für bisher nicht bewertete Portfoliobestandteile und die damit verbundene Reduzierung des Risiko-Gewichtes von 85% auf das Gewicht entsprechen der Risikoklasse (zwischen 20% und 150%)
Nach einer von uns durchgeführten Simulation auf Basis von 8800 Unternehmen ergab sich eine Reduzierung des Risikokapitals von 12%, wobei die Verbesserung natürlich von der Portfolioqualität der jeweiligen Bank abhängt.
Durchgeführt wurde die Studie von CRIF Ratings. CRIF Ratings ist ein von der EBA anerkannte und von der ESMA beaufsichtigte Rating Agentur, arbeitet derzeit mit mehr als 80 Banken in ganz Europa zusammen und zeichnet sich insbesondere durch die Bewertung von Midcap- und KMU-Unternehmen aus.